Wien.
Arbeitnehmer über 50, die länger als ein halbes Jahr arbeitslos sind, sollen künftig spezielle Förderungen erhalten.
In den nächsten drei Jahren können bis zu 350 Millionen Euro aus der Arbeitslosenversicherung in spezifische Förderprogramme und Eingliederungsbeihilfen umgeleitet werden, wobei für heuer und kommendes Jahr jeweils ein Deckel von 100 Millionen Euro und im Jahr 2016 einer von 150 Millionen Euro gilt.
Das wird der Nationalrat heute, Donnerstag, unter anderem beschließen.
Diese Eingliederungsbeihilfen sollen als Lohnsubventionen dienen.
Diese Eingliederungsbeihilfen sollen als Lohnsubventionen dienen.
Dafür werden Mittel von der passiven Arbeitsmarktverwaltung, sprich vom Arbeitslosengeld, in die aktive Arbeitsmarktverwaltung umgeleitet.
Damit wird auch der zweite Arbeitsmarkt stärker finanziert.
In diesem sind sozialökonomische Betriebe angesiedelt, wo teilweise schwer vermittelbare Arbeitslose wieder einen Zugang zum Arbeitsmarkt finden. Das können Sozialcafés sein oder auch Betriebe, die aus Recyclingmaterial Produkte herstellen und Ähnliches.
Sozialminister Rudolf Hundstorfer |
Aus der Erfahrung wisse man, dass davon wiederum 8000 bis 9000 fixe Arbeitsplätze abgesichert werden, heißt es aus dem Büro von Sozialminister Rudolf Hundstorfer zur "Wiener Zeitung".
Diese Maßnahme ist Teil eines ganzen Maßnahmenbündels, das absichern soll, Menschen länger im Job zu halten.
Eingliederungsbeihilfe
Gefördert werden kann das Arbeitsverhältnis von vorgemerkten Arbeitslosen ab 50 Jahren und von Arbeitsuchenden, die mindestens sechs Monate arbeitslos vorgemerkt sind.
Die Förderungshöhe wird im Einzelfall je nach arbeitsmarktpolitischen Erfordernissen zwischen AMS und Arbeitgeber vereinbart.
Der Arbeitgeber erhält maximal das Bruttoentgelt plus 50 Prozent Pauschale für Nebenkosten.
Die Förderung können alle Arbeitgeber erhalten, ausgenommen das AMS und politische Parteien, politische Klubs, radikale Vereine sowie der Bund. Abgeklärt wird das alles über das AMS.
Diese Maßnahme ist Teil eines ganzen Maßnahmenbündels, das absichern soll, Menschen länger im Job zu halten.
Eingliederungsbeihilfe
Gefördert werden kann das Arbeitsverhältnis von vorgemerkten Arbeitslosen ab 50 Jahren und von Arbeitsuchenden, die mindestens sechs Monate arbeitslos vorgemerkt sind.
Die Förderungshöhe wird im Einzelfall je nach arbeitsmarktpolitischen Erfordernissen zwischen AMS und Arbeitgeber vereinbart.
Der Arbeitgeber erhält maximal das Bruttoentgelt plus 50 Prozent Pauschale für Nebenkosten.
Die Förderung können alle Arbeitgeber erhalten, ausgenommen das AMS und politische Parteien, politische Klubs, radikale Vereine sowie der Bund. Abgeklärt wird das alles über das AMS.
Empfehlung von BUSINESS DOCTORS, GRAZ, ÖSTERREICH
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